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MiCA-Erlaubnis für Auftragsausführung über Kryptowerte: Regulierung bringt Klarheit für Kryptodienstleister

Die Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die zahlreiche Erlaubnispflichten und Compliance-Anforderungen für Kryptodienstleister einführt. Heute werfen wir einen genaueren Blick auf die Regelungen zur Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden gemäß MiCA.

Gemäß MiCA liegt eine regulierte Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden vor, wenn ein Kryptodienstleister Vereinbarungen über den Kauf oder Verkauf von Kryptowerten für seine Kunden abschließt. Dies umfasst auch die Zeichnung von Kryptowerten, die erstmals öffentlich angeboten oder zum regulierten Handel zugelassen werden sollen.

Um Aufträge über Kryptowerte für Kunden auszuführen, benötigen Kryptodienstleister eine erforderliche MiCA-Erlaubnis von der zuständigen Aufsichtsbehörde, wie zum Beispiel der BaFin. Diese Erlaubnis setzt voraus, dass die Dienstleister eine angemessene Geschäftsorganisation haben, einen fachlich geeigneten und zuverlässigen Geschäftsleiter und ein Anfangskapital von mindestens 50.000 Euro besitzen.

MiCA legt auch spezifische Compliance-Anforderungen fest. Auftragsausführende Kryptodienstleister sind insbesondere dazu verpflichtet, eine Execution Policy umzusetzen und einzuhalten. Diese Policy gewährleistet die bestmögliche Ausführung der Aufträge und umfasst Aspekte wie die Abwicklung der Aufträge und andere relevante Faktoren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei konkreten Anweisungen des Kunden an den Kryptodienstleister die Pflicht zur Best Execution nur eingeschränkt besteht.

Des Weiteren müssen Kryptodienstleister, die Aufträge über Kryptowerte für Kunden ausführen, ihre Kunden stets über ihre Grundsätze der Auftragsausführung informieren. Die Dienstleister müssen die Wirksamkeit ihrer internen Vorkehrungen und Grundsätze zur Auftragsausführung überwachen, um etwaige Mängel zu erkennen und zu beheben. Vor jeder Ausführung von Aufträgen ist die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu den Ausführungsgrundsätzen einzuholen. Wenn ein Kunde seine Zustimmung verweigert, darf der Kryptodienstleister keine Aufträge für ihn ausführen.

Die Einführung von MiCA und die damit verbundenen Erlaubnispflichten und Compliance-Anforderungen schaffen Klarheit und Transparenz für Kryptodienstleister. Kunden können sich dadurch besser geschützt fühlen und Vertrauen in den Kryptosektor aufbauen.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass MiCA nicht alle Aspekte des Kryptosektors abdeckt. Eine Weiterentwicklung der Verordnung, bekannt als MiCA 2.0, befindet sich bereits in Arbeit. In einer kommenden Podcast-Sonderfolge haben wir die Möglichkeit, Einblicke von einem Vertreter des EU-Parlaments zu erhalten, der sich mit dieser Thematik befasst. Es bleibt spannend, welche neuen Erkenntnisse und Entwicklungen uns in Bezug auf MiCA 2.0 erwarten.

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