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Non-fungible Token werden in China als virtuelles Eigentum eingestuft

Im Zuge eines Streitfalles zwischen einem NFT-Besitzer und einer Handelsplattform stufte ein chinesisches Gericht die Non-fungible Token nun als virtuelles Eigentum ein.

Die Klage gegen die Handelsplattform für digitale Kunst wurde eingereicht, weil diese einen NFT-Verkauf storniert und eine Rückerstattung ohne die Zustimmung beider Transaktionsparteien ausgestellt hatte.

Die Stornierung wurde laut der Handelsplattform veranlasst, da der Kläger ungenaue Angaben bei der KYC-Registrierung gemacht haben soll. 

Das Gericht gab der Plattform jetzt recht und wies die Klage ab.

“Als virtuelles Kunstwerk verdichtet die digitale NFT-Sammlung selbst den ursprünglichen künstlerischen Ausdruck des Schöpfers und hat den Wert verwandter geistiger Eigentumsrechte.

Gleichzeitig sind digitale NFT-Sammlungen einzigartige digitale Assets, die auf der Blockchain basierend auf dem Vertrauens- und Konsensmechanismus zwischen Blockchain-Knoten gebildet werden. Daher gehören digitale NFT-Sammlungen zur Kategorie des virtuellen Eigentums”, so das Gericht in Hangzhou.

In Zukunft sollen NFTs über ein spezielles E-
Commerce-Gesetz geregelt werden heißt es aus Regierungskreisen.

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